Die Kosten für Ihre Haushaltshilfe

Fair und transparent

Wir reinigen. Wir kochen. Wir kümmern uns. Und bieten einen vertrauenswürdigen Rundum-Service für Ihren Haushalt. Die Kosten für die Organisation und die Ausführung dieser Dienstleistung haben wir als Stundensatz kalkuliert.

Der Stundensatz beträgt 33,00. Sämtliche Lohn- und Sozialkosten für "Ihre" Frau Tüchtig sind damit abgedeckt. Aufwendungen für die Unfall- und Haftpflicht-Versicherung sowie für Steuern und Abgaben sind enthalten. Anfahrtskosten fallen nicht an. Hinzu kommt eine Servicepauschale von 5 € pro Monat.

Individuelles Angebot

Jedes Zuhause ist so einzigartig wie seine Bewohner. Jede Familie setzt andere Schwerpunkte, wo Hilfe nötig ist. Jeder Mensch hat andere Ideen, wie bei ihm eine Entlastung wirkungsvoll funktionieren kann. FRAU TÜCHTIG nimmt Ihre Wünsche ernst und entwickelt individuelle Lösungen gemeinsam mit Ihnen.

Deshalb kommt Sabine Windelen oder eine Kollegin aus dem FRAU TÜCHTIG Beratungsteam sehr gerne zu Ihnen, um Ihr Anliegen mit Ihnen zu besprechen. Die Gesprächsergebnisse dokumentieren wir in einem individuellen Angebot (mit ausführlicher Checkliste). 

Mindesteinsatz-Zeiten

Anders als bei dem Bereich „Unterstützung im Alltag“ übernehmen wir Aufträge in privaten Haushalten bei einem wöchentlichen Service ab 3 oder mehr Stunden; bei 14-tägigen Einsätzen ab 4 oder mehr Stunden. Wir bitten um Verständnis für diese Regel, denn wir benötigen die Kapazitäten für die „kleinen“ Einsätze für unsere Kunden mit Pflegegrad. Im Gegenzug kommen wir Ihnen bei dem Stundenpreis entgegen. Statt € 34,  unserem Verrechnungssatz bei den Pflegekassen, beträgt der Preis für private Haushalte € 33,00 pro Stunden (inkl. MwSt.). Sie profitieren außerdem von der Steuererleichterung!

Steuererleichterung

Wenn Sie FRAU TÜCHTIG beauftragen, profitieren Sie von der Steuererleichterung für Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a EStG 2009). Das bedeutet: 20% der Kosten für Ihre Haushaltshilfe werden DIREKT von Ihrer Steuerschuld abgezogen. Steuerbegünstig kostet der Haushaltsservice also nur € 26,40 pro Stunde.

Damit bedankt sich der Finanzminister für Ihre Entscheidung gegen Schwarzarbeit sowie für Ihren Beitrag zur Schaffung von fair bezahlten Arbeitsplätzen. Als Nachweis für Ihre Aufwendungen stellen wir Ihnen jeden Monat eine ordnungsgemäße Rechnung aus.

Kostenübernahme

durch die Pflegekasse

Ein wichtiger Grundsatz der Pflegepolitik lautet: ambulant vor stationär. Das bedeutet: in vielen Fällen lässt sich der Umzug in ein Pflegeheim vermeiden, wenn Alltagshilfen zur Verfügung stehen. Damit diese wichtige Form der Unterstützung nicht an der Finanzierung scheitert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld steht auch für die Hilfe im Haushalt zur Verfügung.

Drei Geldtöpfe können genutzt werden

Menschen, denen ein Pflegegrad zugesprochen wurde, können für die Hilfe im Haushalt und die Unterstützung im Alltag auf folgende drei Geldtöpfe der Pflegeversicherung zugreifen:

  • ab Pflegegrad 1: Unterstützungs- und Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI: € 125 pro Monat)
  • ab Pflegegrad 2: der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI: jährlich € 1 612)
  • ab Pflegegrad 2: Kombinationsleistungen (§ 45 a SGB XI: bis zu 40% der Pflegesachleistung)

Das persönliche Erstgespräch ist ein wichtiger Bestandteil unseres Service. Dadurch lernen wir Ihre Lebenssituation und Ihre Bedürfnisse kennen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen Unterstützungsplan (in Form einer detaillierten Checkliste) und ein Finanzierungskonzept.

Für jede Situation das passende Angebot

Für den Unterstützungs- und Entlastungsbetrages können wir eine  Grundversorgung im Umfang von ca. 20 Einsätzen im Jahr zu jeweils 2 Stunden anbieten. Wenn Rücklagen vorhanden sind (oder die Bereitschaft für private Zuzahlungen besteht) kommt Ihre Frau Tüchtig auch häufiger zu Ihnen. Dazu beraten wir Sie gerne ausführlich. 

Transparente Kosten

Unser Verrechnungssatz mit Ihrer Pflegekasse beträgt € 34 pro Stunde. Abgedeckt sind damit der Aufwand für sämtliche Lohn- und Sozialkosten, die verpflichtende Schulung und das Coaching der Mitarbeiterinnen sowie die Koordination der Einsätze.

Wenn Sie in einer gesetzlichen Pflegekasse versichert sind, übernehmen wir außerdem die Abwicklung der Kostenübernahme direkt mit Ihrer Pflegekasse; bei privat versicherten Pflegebedürftigen erstellen wir Leistungsnachweise, die von den Pflegekassen akzeptiert und Rechnungen, die von Ihrer Pflegekasse erstattet werden.

Bitte rufen Sie an, wenn Sie Fragen haben oder melden sich über unser Kontaktformular.